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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
 Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile und Campingbusse alle Rechte vorbehalten. 
Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter Rechte und Pflichten. hat identische 1. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages: 1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustim- 1.3. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritte Personen zum Gebrauch überlassen werden. Es darf nur von dem im Mietvertag stehenden Fahres gefahren werden.

2. Kündigung, Stornierungen

Ist ein Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt so kann das Mietverhältnis von beiden uneter Einghaltung der gestzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Eine Kündigung oder Stornierung der Vetrages ist ausser bei Vorlage eines wichtiges Grundes ausgeschlossen.

3. Nutzung

Die Benutzung der Fahrzeuges ist aussschlieslich in der EU erlaubt. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht getattet sofern der Mieter nicht einen gültenFührerschien besitzt.

3.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: 3.2.1. Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen 

4. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle 4.1. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. 

5. Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Über-  starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu -m Einverständnis mit dem 5.4. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund besonderer Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht.

6. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden u. technische Defekte: 6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang.

7. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters: 7.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug mitgenommen wurden. 7.2 Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall zu Schwierigkeiten sind diese vom Mieter zu bleichen.

8. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren: 9.1. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssel sind die Kosten vom Mieter zu tragen.

10. Technische und optische Veränderungen:Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen- 10.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

1 1. Rechtswahl, Gerichtsstand ist Aurich. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch hat.  Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine  Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende Wir haben die allgemeinen Mietbedingungen zur Kenntnis genommen.

Vollständige Mietbedingungen (AGB) sind auf dem Mietvertrag nieder geschrieben  und jederzeit einsehbar.

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